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   VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820   

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VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820 (https://dejure.org/2022,46477)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820 (https://dejure.org/2022,46477)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. August 2022 - Au 1 K 20.2820 (https://dejure.org/2022,46477)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25; GG Art. 6
    Erfolglose Klage wegen humanitären Aufenthaltsrechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820
    Mit Beschluss vom 9. Dezember 2021 (Az.: 2 BvR 1333/21) stellte das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG fest und hob den Beschluss des BayVGH vom 24. Juni 2021 auf, soweit eine einstweilige Duldung und eine einstweilige Verfahrensduldung versagt wurden.

    Bei dieser Prognose sind nach neuester Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "einfachrechtliche Unsicherheiten" ebenso zu berücksichtigen wie eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren (BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 40; BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52 ff.).

    Mit diesem Sachvortrag bezieht er sich auf die "einfachrechtlichen Ungewissheiten", mit denen das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2021 (Az.: 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 50) strenge Maßstäbe für die Prüfung der Zumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens begründete.

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820
    Als Antwort sei lediglich ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 7. Dezember 2021 (Az.: 10 BV 21.1821) übersandt worden, in dem die Ausführungen des Gerichts zur Dauer des Visumverfahrens markiert gewesen seien.

    Diesbezüglich muss die Dauer des Visumverfahrens absehbar und insbesondere auch geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (st.Rspr. des BayVGH, z.B. U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 40).

    Bei dieser Prognose sind nach neuester Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "einfachrechtliche Unsicherheiten" ebenso zu berücksichtigen wie eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren (BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 40; BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52 ff.).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820
    Art. 6 GG gewährt insoweit keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der BayVGH mit Beschluss vom 24. Juni 2021 zurück (Az. 10 CE 21.748).
  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821

    Fehlender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820
    Mit Beschluss vom 11. Februar 2021 lehnte die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung ab (Az.: Au 1 E 20.2821).
  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, da Verletzung von Art. 6

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820
    Soweit die Nachholung des Visumverfahrens im Ausland erforderlich ist, ist dessen Durchführung nicht von vorneherein unzumutbar, auch wenn es mit einer vorübergehenden Trennung der Familie verbunden ist (BVerfG, B.v. 15.3.2018 - 2 BvQ 24/18).
  • VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408

    Umgangsrecht verschafft keinen Duldungsgrund, wenn keine Betreuungs- und

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen unter Betrachtung des Einzelfalles und Gewichtung der familiären Bindungen einerseits und der sonstigen Umstände des Einzelfalles andererseits berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2016 - 10 CS 16.408 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.05.2023 - 10 ZB 22.2072

    Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im Verfahren auf Berufungszulassung

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. August 2022 (Au 1 K 20.2820) ist wirkungslos geworden.
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